Dieseldieb mit Hilfe von Wildkamera-Fotos überführt

Wildkamera erwischt Dieseldieb: Wieder einmal ist es einer Wildkamera zu verdanken, dass die Polizei mit gestochen scharfen Nacht-Aufnahmen auf Verbrecherjagd gehen konnte. Inzwischen wurde der mutmaßliche Serientäter mit Hilfe der Fotos identifiziert. Aber das war erst der Beginn der Geschichte…

Wildkamera fotografiert Dieseldieb – Bild: Polizei Rhein-Sieg
Wildkamera fotografiert Dieseldieb – Bild: Polizei Rhein-Sieg

120 Liter Diesel weg! Als in der Nacht des 21. März 2014 ein Dieseldieb mit insgesamt sechs 20-Liter-Kanistern das Gelände betrat, konnte er durch eine in der Umgebung installierte Wildkamera aufgezeichnet werden. Die Bilder entstanden gegen 2:00 Uhr nachts. Anschließend zapfte er aus einem auf dem Gelände parkenden Muldenkipper insgesamt 120 Liter Diesel in die Kanister ab und verließ wieder das Gelände.

Steinbruch effizient mit Wildkameras gesichert: Ort des Verbrechens war der Steinbruch Imhausen (Rhein-Sieg-Kreis). Ein für den Übeltäter scheinbar lohnendes Objekt. Das nachts verlassene Gelände liegt hunderte Meter von der nächsten Ortschaft entfernt und ist alleine aufgrund seiner schieren Größe kaum zu sichern. Der Steinbruchbesitzer stand kurz vor der Verzweiflung, da sein Steibruch und die dort befindlichen Gerätschaften immer und immer wieder heimgesucht wurde. In seiner Not installierte er die im rauen Jagdrevier-Alltag erprobten und extrem zuverlässigen Wildkameras. Bereits nach den ersten gelungenen Aufnahmen stand der Täter im Verdacht, schon Ende Dezember 2013 und Anfang März 2014 in demselben Steinbruch Diesel aus Baufahrzeugen abgezapft und gestohlen zu haben.

Die im Steinbruch genutzten schweren Muldenkipper haben riesige Tanks, die ebenfalls kaum gegen Dieselklau abgesichert werden können. Denn selbst abschließbare Tankdeckel sind nicht wirklich ein Hindernis. Im Zweifelsfall schlagen die Kraftstoffdiebe ein Loch in den Tank und lassen den Diesel so ab. Dann ist nicht nur der teure Sprit weg, der Schaden am Tank kommt noch hinzu.


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Öffentliche Suche mit Wildkamera-Bildern: Der Veröffentlichung der Wildkamera-Aufnahmen wurde durch das Gericht stattgegeben. Am 14. Mai veröffentlichte die Polizei die Wildkamera-Bilder des Täters. In der Folge berichteten u.a. die regionalen Zeitungen Express und Generalanzeiger über den Dieselklau und beteiligten sich an der Suche nach dem Übeltäter.

Dumm, dümmer, am dümmsten: Offensichtlich erkannte sich auch der Dieseldieb auf den veröffentlichten Fotos. Anstatt sich zu stellen hatte er eine vermeintlich bessere „Lösung“ parat. Er machte sich nur wenige Tage später erneut auf zu dem Steinbruch, um die Wildkamera auch noch zu stehlen. Als ob das irgendetwas ändern würde…  Um an die in etwa vier Meter Höhe installierte Wildkamera zu gelangen, fällte der Intelligenz-Bolzen kurzerhand den ganzen Baum. Pech für den Täter war jedoch, dass er dabei von einer zweiten Wildkamera aufgenommen wurde. Die Bilder zeigten deutlich, dass es sich hierbei erneut um den bereits gesuchten Dieseldieb handelte.

Wenn der Schutzmann zweimal klingelt: Hinweise aus der Bevölkerung führten nach nur wenigen Tagen zu einem 51-jährigen Mann aus Pracht / Rheinland-Pfalz. Am 21.05.2014 klingelten Polizeibeamte mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß an der Tür des Rheinland-Pfälzers. Neben der gestohlenen Wildkamera wurden mehrere Benzinkanister und Handschuhe, die nach Diesel rochen, gefunden. Als die Beamten weiterhin einen 5-Tonnen-Bagger und einen Rasenmähertraktor, die auf den Gelände abgestellt waren, überprüften, stellten sie fest, dass diese als gestohlen gemeldet waren. Auch zu zwei weiteren Werkzeugen, einer Motorsäge und einer Heckenschere, konnte der 51-Jährige keine Eigentumsnachweise vorlegen. Die Werkzeuge und die gestohlenen Maschinen wurden daher sichergestellt. Auch seinen Führerschein musste der mutmaßliche Dieseldieb abgeben, da er ein verhängtes mehrwöchiges Fahrverbot bislang noch nicht abgeleistet hatte.

7 Monate auf Bewährung: Am 24. November 2014 erfolgte die Verhandlung am Amtgericht Waldbröhl. Der Angeklagte ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Die Verhandlung dauerte gerade einmal 11 Minuten. Der Strafbefehl: Sieben Monate Haft auf Bewährung und 80 Sozialstunden.

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