Wildkamera erwischt mutmaßlichen Armbrust-Wilderer

Jäger Johannes Urban staunte nicht schlecht, als er in seinem Revier seine Wildkamera an einer Wildschweinsuhle kontrollieren wollte. Anstatt der sonst üblichen Wildschweine tappte dieses Mal ein bestens getarnter und zudem bewaffneter Zweibeiner in die Fotofalle.

Mutmaßlicher Wilderer tappt an der Wildschweinsuhle in die Fotofalle

Der mysteriöse Unbekannte inspizierte in vollständiger Tarn-Montur inklusive gespannter Armbrust eine Wildschweinsuhle nahe dem oberbayerischen Enzelhausen. Allerdings entging dem aufmerksamen Armbrust-Mann auf seiner Pirsch auch nicht die an einem Baum aufgehangene Wildkamera. Denn er versuchte noch diese abzumontieren. Vermutlich wäre ihm dies auch gelungen und die Aufnahmen wären nie an die Öffentlichkeit geraten, wenn ein zufällig vorbei kommender Jäger den Unbekannten nicht gestört hätte. Als der Jäger eintrifft, liegt die Wildkamera am Boden.

Anschließend sei der mutmaßliche Wilderer mit einem Kleinwagen geflüchtet. Dass zumindest schließen die Beamten der Polizei Moosburg aus den gesicherten Reifenspuren.

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Sturmhaube, Flecktarnhose, Ghillie-Suit und Armbrust – Bild: Johannes Urban
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Mit welcher Intention inspiziert der Armbrust-Mann die Wildschwein-Suhle?! – Bild: Johannes Urban

Dreier-Fotoserie: Wie auch von Wildkamera-Test.com immer wieder empfohlen hatte Jäger Urban seine Wildkamera auf eine Dreier-Fotoserie eingestellt. Erst auf dem dritten und letzten Bild ist eindeutig zu erkennen, dass die Armbrust gespannt, also abschussbereit war. Wäre die Wildkamera nur auf Einzelfoto eingestellt gewesen, hätte man noch nicht einmal erkennen können, dass der getarnte Waldläufer eine Armbrust trägt, geschweige denn, dass diese schussbereit war.

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Im dritten Bild ist gut zu erkennen, dass die Armbrust schussbereit ist – Bild: Johannes Urban
Tarnanzug
Tarnanzug „Ghillie Suit“ – Bild: Wikipedia

Ghillie-Suit: Der Armbrust-Mann trug einen sog. Ghillie-Suit (auch yowie suit). Dieser Tarnanzug wird meistens von Scharfschützen und insbesondere in den USA auch von Jägern eingesetzt. Inzwischen sind Ghillie-Suits bei Amazon auch in Deutschland problemlos erhältlich.

Sie verbergen die Form des menschlichen Körpers und lassen ihn mit seiner Umgebung „verschmelzen“. In der Regel besteht ein Ghillie Suit aus einem Netzmaterial, entweder in Form eines Überwurfes oder als zweiteilige Ausführung. Der Ghillie-Anzug wird auch sehr gerne von Tierfotografen sowie Airsoft- und Paintball-Spielern verwendet.

Das Wort Ghillie stammt aus dem Schottischen und bezeichnet eine Art Jagdaufseher. Zu dessen Aufgaben gehörte unter anderem das Einfangen von Wild, das dann den adeligen „Waidmännern“ zu Vergnügungszwecken direkt vor die Flinte getrieben wurde. Zum Einfangen des Wildes versteckte sich der Ghillie im Wald und verharrte regungslos, bis das Wild so nah herangekommen war, dass er es mit der bloßen Hand fangen konnte. Um nicht entdeckt zu werden stellten sich die Ghillies spezielle Tarnkleidung aus Blättern, Stofffetzen und ähnlichem zusammen.

Frei verkäufliche Armbrust - Bild: Haller
Frei verkäufliche Armbrust – Bild: Haller

Armbrust waffenscheinfrei: Auch nach der letzten Änderung des Waffengesetzes vom 01.04.2008 darf jeder über 18 Jahren eine Armbrust frei kaufen. Es besteht weder eine Kennzeichnungspflicht, noch ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Obwohl die Armbrust im waffenrechtlichen Sinn (im Gegensatz zum Bogen) einer Schusswaffe gleichgestellt ist.

Nur auf befriedetem Eigentum: Vor diesem Hintergrund darf sie gemäß § 2 Abs. 1 WaffG „Umgang mit Waffen oder Munition“ von Jugendlichen unter 18 Jahren nur unter Aufsicht genutzt werden. Schießen darf man mit der Armbrust aber nur auf befriedetem Eigentum, entweder auf dem eigenen oder wenn es der Besitzer erlaubt. Alleine dadurch hat sich der Armbrust-Mann in der Illegalität bewegt.

ALDI Maginon WK1: Jäger Johannes Urban erwischte den getarnten Armbrust-Schützenmit einer ALDI Maginon WK1 Wildkamera. Trotz ihrer wenig komfortablen Bedienung und der schwachen Nachtaufnahmen wird die Maginon WK1 von Jägern gerne eingesetzt. Im Falle eines Diebstahls – und dazu wäre es bei dem Armbrust-Mann ja fast gekommen – schmerzt der Verlust einer 99 €-Wildkamera nicht so sehr. Und am Tag sind die Fotos der Discounter-Wildkamera durchaus brauchbar.

Wilderei ist kein Kavaliersdelikt!

Straftat! Der Tatbestand der „Jagdwilderei“ in Deutschland im § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wilderei stellt eine „Straftat gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte“ dar.

Tatbestand schnell erfüllt: Wegen Wilderei wird bestraft, wer den Jagdausübungsberechtigten aus seiner Stellung verdrängt und als Nichtberechtigter Wild erlegt. Wilderei liegt bereits vor, wenn jemand dem Wild „lediglich“ nachstellt. Es reicht sogar aus, sich mit einer schussbereiten Waffe in ein fremdes Revier zu begeben. Auch dann begeht man Wilderei.

Jagdwilderei liegt übrigens auch vor, wenn jemand vorsätzlich unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts sich eine Sache zueignet, die dem Jagdrecht unterliegt. Dazu gehören auch alle Teile eines Wildes, wie z. B. Geweihe/Gehörne/Hörner, Knochen, Federn. Wer also als Besucher in einem Jagdbezirk ohne (nachträgliche) Erlaubnis z. B. eine abgeworfene Geweihstange aufnimmt und mit nach Haus nimmt, begeht Wilderei im Sinne des Gesetzes.

Harte Strafen: In besonders schweren Fällen kann Wilderei mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat gewohnheitsmäßig oder zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht waidmännischer Weise begangen wird.

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